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Nachruf
Die Sektion Tischtennis der SG Ullersdorf trauert um sein viel zu früh verstorbenes Mitglied
Wanka Schuster
Du warst ein vorbildlicher Sportler, ein echter Motivator und ein wahrer Freund, der immer für alle da war. Die gemeinsame, sportliche Zeit bleibt untrennbar mit Deinem Namen verbunden. Wir werden Dich und Deine Einzigartigkeit sehr vermissen.
Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie.
In stillem Gedenken - Deine Ullersdorfer Sportfreunde
Festlegungen des STTV-Präsidiums für den Spielbetrieb ab dem 08.11.2021
Landes- und Bezirksmeisterschaften in der Vorwarn- und Über- lastungsstufe:
Die Landes- und Bezirksmeisterschaften werden bis auf Widerruf im 2G-Modell durchgeführt.
Das heißt, zu den Landes- und Bezirkseinzelmeisterschaften dürfen die Sporthalle nur noch Sportler, Eltern, Betreuer und Trainer betreten, wenn diese geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis ist vor Betreten der Sporthalle vorzulegen. Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren gilt keine Nachweispflicht.
Ausschreibung KEM Damen und Herren
Am kommenden Samstag findet die Kreiseinzelmeisterschaft der Damen und Herren in Pulsnitz statt. An dieser Stelle soll auf die Beachtung der 3G-Regelung hingewiesen werden. Ein Vor-Ort-Test könnte nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der Turnierleitung erfolgen.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung
STTV-Präsidiumsbeschluss vom 07.09.2021
Wird im Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe bekanntgegeben, gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.
Wird der 7-Tage Inzidenzwert von 35 des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt an 5 Tagen in Folge überschritten, dürfen in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt ab dem übernächsten Tag an Punkt- und Pokalspielen oder Wettkämpfen des STTV nur noch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen teilnehmen.
1. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Teilnahme an Punkt- oder Pokalspielen und Wettkämpfen des STTV die Verpflichtung der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam diese Nachweise. Wird ein Verstoß festgestellt, ist dieser unmittelbar auf dem Spielprotokoll zu vermerken. Wird dieser Spieler zum Punktspiel trotzdem eingesetzt bzw. auf dem Spielprotokoll eingetragen, gilt er nicht einsatzberechtigter Spieler bzw. falsch eingetragener Spieler und der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft dieses Spielers als verloren gewertet. WSO des STTV E 3.2. Vor allen anderen Wettkämpfen überprüft der gastgebende Verein oder die Turnierleitung diese Nachweise. Diese Nachweise sind ebenfalls von den Trainern und Betreuern und allen weiteren anwesenden Personen der Sporthalle zu erbringen. Für diese Kontrolle ist der jeweilige gastgebende Verein verantwortlich.
2. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erbracht und bestätigt wurde.
3. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. noch nicht eingeschult sind,benötigen keinen gesonderten Nachweis. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kitaverordnung unterliegen.
4. Kommt die 3G-Regel zur Anwendung, ist der Zutritt zur Sportstätte nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Erfüllt eine Person diese Anforderungen nicht, sollte der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der Person den Zutritt verweigern.
5. Die entsprechenden Dokumente (Impfnachweis, Genesenenbestätigung, negatives Testergebnis) sind bei jedem Wettkampf mitzuführen und bei Nachfrage vorzuzeigen. Beim Impfzertifikat empfiehlt sich die Verwendung der Corona-Warn-App, oder „CovPass“ App. Beide App-Varianten bieten einen digitalen Impfnachweis an, nachdem das individuelle Impfzertifikat in der App hinterlegt wurde.
6. Falls erforderlich, müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.
7. Bis zum 31.12.2021 erhebt der STTV bei Nichtantreten zu Punkt- oder Pokalspielen keine Ordnungsstrafen, wenn die gegnerische Mannschaft und der Spielleiter mindestens 48 Stunden vorher informiert wurden.
Auch die Ordnungsstrafen für unvollständiges Antreten werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.
8. Die Stadt- und Kreisverbände können von diesen Festlegungen abweichen. In diesem Fall müssen die Vereine über die abweichenden Festlegungen informiert werden.
Ausschreibung KEM Nachwuchs
Die Kreismeisterschaften im Nachwuchsbereich finden am 18./19.09.2021 in Laußnitz statt.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung
Spenden
Der KFV freut sich über Spenden und veröffentlicht auf Wunsch den Name Ihrer Firma auf der Homepage.
Spenden bitte an das Spendenkonto der Ostsächsischen Sparkasse: IBAN: DE63 8505 0300 0221 141219