Skip to main content

Alle Neuigkeiten

| Administrator | Allgemein

Die Sektion Tischtennis der SG Ullersdorf trauert um sein viel zu früh verstorbenes Mitglied

Wanka Schuster

Du warst ein vorbildlicher Sportler, ein echter Motivator und ein wahrer Freund, der immer für alle da war. Die gemeinsame, sportliche Zeit bleibt untrennbar mit Deinem Namen verbunden. Wir werden Dich und Deine Einzigartigkeit sehr vermissen.

Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie.

In stillem Gedenken - Deine Ullersdorfer Sportfreunde

| Thomas Neubert - Präsident des STTV | Allgemein
Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vorwarnstufe.
Es handelt sich bei der Landesverordnung um öffentliches Recht, zu dessen Umsetzung wir als Sportverband verpflichtet sind.

Wir sind als Präsidium bemüht, in den nächsten Tagen durch Gespräche mit dem DTTB und dem Landessportbund einheitliche Umsetzungen für den Spielbetrieb zu erreichen. Wir hoffen, dass die neuen Maßnahmen für alle Vereine gut umsetzbar sind und auf Akzeptanz stoßen.

Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung werden folgende ergänzende Festlegungen zu den Punkt- und Pokalspielen und Wettkämpfen im STTV festgelegt.


Bei der Vorwarnstufe, die bereits jetzt erreicht ist, gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle dürfen sich bis zu 10 nicht geimpfte Personen aufhalten, wenn ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig), vorliegt. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bei Erreichen der Überlastungsstufe gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle darf sich nur noch eine nicht geimpfte Person (mit den o.a. Tests) aufhalten. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.


Das STTV-Präsidium erlässt für den Spielbetrieb des STTV ab dem 08.11.2021 folgende Festlegungen.

Vorwarnstufe - Punkt- und Pokalspielbetrieb:
1. Findet ein Punktspiel in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. vier Spieler/innenpro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

2. Finden zwei Punktspiele in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. zwei Spieler/ innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Es dürfen in einer Sporthalle zur gleichen Zeit max. zwei Punktspiele stattfinden. Wurden mehr als zwei Punktspiele angesetzt, ist/sind das Spiel/die Spiele der niedrigsten Spielklasse(n) zu verlegen.

4. Sollen mehr ungeimpfte Spieler/innen einer Mannschaft im Punktspiel zum Einsatz kommen, ist bei der gegnerischen Mannschaft/den gegnerischen Mannschaften die Anzahl der ungeimpften Personen für dieses Spiel/diese Spiele zu erfragen. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz von 10 ungeimpften Spieler/innen abweichend von Punkt 1 und 2 zwischen den Mannschaften zu vereinbaren.

5. Während der Punktspiele darf paralleles Training nur von Geimpften oder Genesenen stattfinden. Der Zutritt zu den Sporthallen von anderen Personen (Zuschauer, Eltern usw.) während der Punktspiel- und Einspielzeit darf nur erfolgen, wenn diese geimpft oder genesen sind. Mit diesen Festlegungen wird gewährleistet, dass die max. Anzahl von 10 ungeimpften Personen in einer Sporthalle nicht überschritten wird.

6. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf-, Genesenen- oder Testnach- weise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler.

7. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig.

Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, überwacht und bestätigt wurde.

Der PoC-Antigen-Schnelltest als Selbsttest kann auch in der Sportstätte unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Die Notwendigkeit der Durchführung eines Selbsttests am Spielort muss vom zu Testenden 72 Stunden vor Spielbeginn bei den Mannschaftsleitern angezeigt werden.

Die Zustimmung der beiden Mannschaftsleiter für die Durchführung muss vorher vorliegen. Der zu Testende verpflichtet sich einen Test in Originalverpackung zum Spielort mitzubringen. Weder der Heim- noch der Gastverein müssen Selbsttests zur Verfügung stellen.

Überlastungsstufe - Punkt- und Pokalspiele:
Wird die Überlastungsstufe erreicht, wird der Spielbetrieb im 2G-Modell durchgeführt. Alle ungeimpften Sportler dürfen an den Punk- und Pokalspielen des STTV nicht mehr teilnehmen.
Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf- und Genesenennachweise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler/innen.
Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ungeimpften Personen die Sportstätte betreten.

Den Stadt- und Kreisfachverbänden wird in enger Abstimmung mit ihren Vereinen erlaubt, den Spielbetrieb ganz oder teilweise auszu- setzen, wenn die Überlastungsstufe erreicht ist. Der Nachwuchsspielbetrieb sollte nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben.


Landes- und Bezirksmeisterschaften in der Vorwarn- und Über- lastungsstufe:
Die Landes- und Bezirksmeisterschaften werden bis auf Widerruf im 2G-Modell durchgeführt.
Das heißt, zu den Landes- und Bezirkseinzelmeisterschaften dürfen die Sporthalle nur noch Sportler, Eltern, Betreuer und Trainer betreten, wenn diese geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis ist vor Betreten der Sporthalle vorzulegen. Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren gilt keine Nachweispflicht.


Thomas Neubert
i.A. des Präsidium des STTV


| Steffen Thomas | Meisterschaften

Ergebnisübersicht
Alle Ergebnisse im TT-Turniercenter

IMG 4925
IMG 4926
IMG 4929
IMG 4930-1
IMG 4932
IMG 4935
IMG 4938
IMG 4941
IMG 4947
IMG 4951
IMG 4955
IMG 4956
IMG 4962
IMG 4967
IMG 4970
IMG 4972
IMG 4978
IMG 4981
IMG 4984
IMG 4994
IMG 4998
IMG 5000
IMG 5002
IMG 5008
| Hans-Jürgen Geipel | Meisterschaften

Am kommenden Samstag findet die Kreiseinzelmeisterschaft der Damen und Herren in Pulsnitz statt. An dieser Stelle soll auf die Beachtung der 3G-Regelung hingewiesen werden. Ein Vor-Ort-Test könnte nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der Turnierleitung erfolgen.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung

| Steffen Thomas | Meisterschaften

Ergebnisübersicht aller Nachwuchs-Altersklassen
Alle Ergebnisse im TT-Turniercenter

Eröffnung der Kreiseinzelmeisterschaften im Nachwuchs 2021
Jungen Doppel - Jugend 11 - Foto von Ines Mietzsch
Jungen Doppel - Jugend 13 - Foto von Ines Mietzsch
Jungen Doppel - Jugend 15 - Foto von Ines Mietzsch
Jungen Doppel - Jugend 18 - Foto von Holger Wess
Jungen Einzel - Jugend 11 - Foto von Ines Mietzsch
Jungen Einzel - Jugend 13 - Foto von Ines Mietzsch
Jungen Einzel - Jugend 15 - Foto von Ines Mietzsch
Jungen Einzel - Jugend 18 - Foto von Ines Mietzsch
Mädchen Doppel - Jugend 13 - Foto von Ines Mietzsch
Mädchen Doppel - Jugend 15 - Foto von Ines Mietzsch
Mädchen Doppel - Jugend 18 - Foto von Ines Mietzsch
Mädchen Einzel - Jugend 13 - Foto von SV Grün-Weiß Elstra
Mädchen Einzel - Jugend 15 - Foto von Ines Mietzsch
Mädchen Einzel - Jugend 18 - Foto von Ines Mietzsch
| Steffen Thomas | Meisterschaften

Ergebnisübersicht aller Senioren-Altersklassen
Alle Ergebnisse im TT-Turniercenter

DSC 0617
DSC 0618
DSC 0620
DSC 0623
DSC 0625
DSC 0626
DSC 0629
DSC 0631
| Thomas Neubert - Präsident des STTV | Allgemein
Ergänzende Festlegungen zu Punkt- und Pokalspielen und Wettkämpfen im STTV bei einer fünftägigen Überschreitung des 7-Tage Inzidenzwertes von 35 oder wenn die Vorwarnstufe erreicht wurde:

Wird im Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe bekanntgegeben, gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.

Wird der 7-Tage Inzidenzwert von 35 des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt an 5 Tagen in Folge überschritten, dürfen in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt ab dem übernächsten Tag an Punkt- und Pokalspielen oder Wettkämpfen des STTV nur noch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen teilnehmen.

1. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Teilnahme an Punkt- oder Pokalspielen und Wettkämpfen des STTV die Verpflichtung der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam diese Nachweise. Wird ein Verstoß festgestellt, ist dieser unmittelbar auf dem Spielprotokoll zu vermerken. Wird dieser Spieler zum Punktspiel trotzdem eingesetzt bzw. auf dem Spielprotokoll eingetragen, gilt er nicht einsatzberechtigter Spieler bzw. falsch eingetragener Spieler und der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft dieses Spielers als verloren gewertet. WSO des STTV E 3.2. Vor allen anderen Wettkämpfen überprüft der gastgebende Verein oder die Turnierleitung diese Nachweise. Diese Nachweise sind ebenfalls von den Trainern und Betreuern und allen weiteren anwesenden Personen der Sporthalle zu erbringen. Für diese Kontrolle ist der jeweilige gastgebende Verein verantwortlich.

2. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erbracht und bestätigt wurde.

3. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. noch nicht eingeschult sind,benötigen keinen gesonderten Nachweis. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kitaverordnung unterliegen.

4. Kommt die 3G-Regel zur Anwendung, ist der Zutritt zur Sportstätte nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Erfüllt eine Person diese Anforderungen nicht, sollte der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der Person den Zutritt verweigern.

5. Die entsprechenden Dokumente (Impfnachweis, Genesenenbestätigung, negatives Testergebnis) sind bei jedem Wettkampf mitzuführen und bei Nachfrage vorzuzeigen. Beim Impfzertifikat empfiehlt sich die Verwendung der Corona-Warn-App, oder „CovPass“ App. Beide App-Varianten bieten einen digitalen Impfnachweis an, nachdem das individuelle Impfzertifikat in der App hinterlegt wurde.

6. Falls erforderlich, müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.

7. Bis zum 31.12.2021 erhebt der STTV bei Nichtantreten zu Punkt- oder Pokalspielen keine Ordnungsstrafen, wenn die gegnerische Mannschaft und der Spielleiter mindestens 48 Stunden vorher informiert wurden.
Auch die Ordnungsstrafen für unvollständiges Antreten werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.

8. Die Stadt- und Kreisverbände können von diesen Festlegungen abweichen. In diesem Fall müssen die Vereine über die abweichenden Festlegungen informiert werden.

| Ines Mietzsch | Meisterschaften

Die Kreismeisterschaften im Nachwuchsbereich finden am 18./19.09.2021 in Laußnitz statt.
Alle Infos findet ihr in der Ausschreibung

Spenden

Der KFV freut sich über Spenden und veröffentlicht auf Wunsch den Name Ihrer Firma auf der Homepage.

Spenden bitte an das Spendenkonto der Ostsächsischen Sparkasse: IBAN: DE63 8505 0300 0221 141219


Sponsoren


Wichtige Links

Verbände
Ergebnisdienste
Vereine des KFV