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Allgemeine Neuigkeiten

| Thomas Neubert - Präsident des STTV | Allgemein
Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vorwarnstufe.
Es handelt sich bei der Landesverordnung um öffentliches Recht, zu dessen Umsetzung wir als Sportverband verpflichtet sind.

Wir sind als Präsidium bemüht, in den nächsten Tagen durch Gespräche mit dem DTTB und dem Landessportbund einheitliche Umsetzungen für den Spielbetrieb zu erreichen. Wir hoffen, dass die neuen Maßnahmen für alle Vereine gut umsetzbar sind und auf Akzeptanz stoßen.

Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung werden folgende ergänzende Festlegungen zu den Punkt- und Pokalspielen und Wettkämpfen im STTV festgelegt.


Bei der Vorwarnstufe, die bereits jetzt erreicht ist, gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle dürfen sich bis zu 10 nicht geimpfte Personen aufhalten, wenn ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig), vorliegt. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bei Erreichen der Überlastungsstufe gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle darf sich nur noch eine nicht geimpfte Person (mit den o.a. Tests) aufhalten. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.


Das STTV-Präsidium erlässt für den Spielbetrieb des STTV ab dem 08.11.2021 folgende Festlegungen.

Vorwarnstufe - Punkt- und Pokalspielbetrieb:
1. Findet ein Punktspiel in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. vier Spieler/innenpro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

2. Finden zwei Punktspiele in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. zwei Spieler/ innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Es dürfen in einer Sporthalle zur gleichen Zeit max. zwei Punktspiele stattfinden. Wurden mehr als zwei Punktspiele angesetzt, ist/sind das Spiel/die Spiele der niedrigsten Spielklasse(n) zu verlegen.

4. Sollen mehr ungeimpfte Spieler/innen einer Mannschaft im Punktspiel zum Einsatz kommen, ist bei der gegnerischen Mannschaft/den gegnerischen Mannschaften die Anzahl der ungeimpften Personen für dieses Spiel/diese Spiele zu erfragen. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz von 10 ungeimpften Spieler/innen abweichend von Punkt 1 und 2 zwischen den Mannschaften zu vereinbaren.

5. Während der Punktspiele darf paralleles Training nur von Geimpften oder Genesenen stattfinden. Der Zutritt zu den Sporthallen von anderen Personen (Zuschauer, Eltern usw.) während der Punktspiel- und Einspielzeit darf nur erfolgen, wenn diese geimpft oder genesen sind. Mit diesen Festlegungen wird gewährleistet, dass die max. Anzahl von 10 ungeimpften Personen in einer Sporthalle nicht überschritten wird.

6. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf-, Genesenen- oder Testnach- weise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler.

7. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig.

Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, überwacht und bestätigt wurde.

Der PoC-Antigen-Schnelltest als Selbsttest kann auch in der Sportstätte unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Die Notwendigkeit der Durchführung eines Selbsttests am Spielort muss vom zu Testenden 72 Stunden vor Spielbeginn bei den Mannschaftsleitern angezeigt werden.

Die Zustimmung der beiden Mannschaftsleiter für die Durchführung muss vorher vorliegen. Der zu Testende verpflichtet sich einen Test in Originalverpackung zum Spielort mitzubringen. Weder der Heim- noch der Gastverein müssen Selbsttests zur Verfügung stellen.

Überlastungsstufe - Punkt- und Pokalspiele:
Wird die Überlastungsstufe erreicht, wird der Spielbetrieb im 2G-Modell durchgeführt. Alle ungeimpften Sportler dürfen an den Punk- und Pokalspielen des STTV nicht mehr teilnehmen.
Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf- und Genesenennachweise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler/innen.
Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ungeimpften Personen die Sportstätte betreten.

Den Stadt- und Kreisfachverbänden wird in enger Abstimmung mit ihren Vereinen erlaubt, den Spielbetrieb ganz oder teilweise auszu- setzen, wenn die Überlastungsstufe erreicht ist. Der Nachwuchsspielbetrieb sollte nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben.


Landes- und Bezirksmeisterschaften in der Vorwarn- und Über- lastungsstufe:
Die Landes- und Bezirksmeisterschaften werden bis auf Widerruf im 2G-Modell durchgeführt.
Das heißt, zu den Landes- und Bezirkseinzelmeisterschaften dürfen die Sporthalle nur noch Sportler, Eltern, Betreuer und Trainer betreten, wenn diese geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis ist vor Betreten der Sporthalle vorzulegen. Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren gilt keine Nachweispflicht.


Thomas Neubert
i.A. des Präsidium des STTV


| Thomas Neubert - Präsident des STTV | Allgemein
Ergänzende Festlegungen zu Punkt- und Pokalspielen und Wettkämpfen im STTV bei einer fünftägigen Überschreitung des 7-Tage Inzidenzwertes von 35 oder wenn die Vorwarnstufe erreicht wurde:

Wird im Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe bekanntgegeben, gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.

Wird der 7-Tage Inzidenzwert von 35 des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt an 5 Tagen in Folge überschritten, dürfen in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt ab dem übernächsten Tag an Punkt- und Pokalspielen oder Wettkämpfen des STTV nur noch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen teilnehmen.

1. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Teilnahme an Punkt- oder Pokalspielen und Wettkämpfen des STTV die Verpflichtung der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam diese Nachweise. Wird ein Verstoß festgestellt, ist dieser unmittelbar auf dem Spielprotokoll zu vermerken. Wird dieser Spieler zum Punktspiel trotzdem eingesetzt bzw. auf dem Spielprotokoll eingetragen, gilt er nicht einsatzberechtigter Spieler bzw. falsch eingetragener Spieler und der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft dieses Spielers als verloren gewertet. WSO des STTV E 3.2. Vor allen anderen Wettkämpfen überprüft der gastgebende Verein oder die Turnierleitung diese Nachweise. Diese Nachweise sind ebenfalls von den Trainern und Betreuern und allen weiteren anwesenden Personen der Sporthalle zu erbringen. Für diese Kontrolle ist der jeweilige gastgebende Verein verantwortlich.

2. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erbracht und bestätigt wurde.

3. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. noch nicht eingeschult sind,benötigen keinen gesonderten Nachweis. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kitaverordnung unterliegen.

4. Kommt die 3G-Regel zur Anwendung, ist der Zutritt zur Sportstätte nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Erfüllt eine Person diese Anforderungen nicht, sollte der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der Person den Zutritt verweigern.

5. Die entsprechenden Dokumente (Impfnachweis, Genesenenbestätigung, negatives Testergebnis) sind bei jedem Wettkampf mitzuführen und bei Nachfrage vorzuzeigen. Beim Impfzertifikat empfiehlt sich die Verwendung der Corona-Warn-App, oder „CovPass“ App. Beide App-Varianten bieten einen digitalen Impfnachweis an, nachdem das individuelle Impfzertifikat in der App hinterlegt wurde.

6. Falls erforderlich, müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.

7. Bis zum 31.12.2021 erhebt der STTV bei Nichtantreten zu Punkt- oder Pokalspielen keine Ordnungsstrafen, wenn die gegnerische Mannschaft und der Spielleiter mindestens 48 Stunden vorher informiert wurden.
Auch die Ordnungsstrafen für unvollständiges Antreten werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.

8. Die Stadt- und Kreisverbände können von diesen Festlegungen abweichen. In diesem Fall müssen die Vereine über die abweichenden Festlegungen informiert werden.

| Vorstand KFV Bautzen | Allgemein

Ende Juli 2021 beging unser Sportsfreund Hans-Jürgen Geipel seinen 70. Geburtstag. Dazu gratulierten ihm der Vorsitzende des Kreisfachverband Tischtennis Bautzen, Jens-Peter Meyer und das Mitglied des KFV-Vorstandes, Wolfram Hauswald recht herzlich. Dabei erfolgte die Auszeichnung mit dem Goldenen Tischtennis-Schläger seitens des Sächsischen Tischtennis-Verbandes.

Hans-Jürgen Geipel ist seit 1980 Abteilungsleiter beim SV Post Germania Bautzen ( bzw. vorher Post Bautzen ). Dort ist er auch seit Ende der 70-iger Jahre für den Schüler- und Jugendbereich verantwortlich. Im KFV Bautzen ist Hans-Jürgen Geipel als Sportwart für den allgemeinen Spielbetrieb verantwortlich. Gleichzeitig hat er noch die Aufgaben des Seniorenwartes und die eines Spielleiters übernommen.

Wir wünschen Sportfreund Hans-Jürgen Geipel weiterhin alles Gute sowie Gesundheit für seine weitere Tätigkeit im Tischtennis-Sport im KFV Bautzen.

| Administrator | Allgemein
Bis zu 14.07.21 ist der Meldebogen beim Sportwart einzureichen. Erst danach werden die Mannschaften auf "Aufstellung in Planung" umgestellt. Das Zeitfenster wird dann bis zum 31.07.21 offen sein.
| Administrator | Allgemein

Am 19.05.2021 verstarb plötzlich und unerwartet im Alter von 69 Jahren das Mitglied unserer Sektion Tischtennis der SG Wiednitz-Heide e.V.

Hans-Gerd Mudrack

Nachruf der SG Wiednitz-Heide e.V.

| Thomas Neubert - Präsident des STTV | Allgemein

Das Präsidium des Sächsischen Tischtennis-Verbandes als Entscheidungs- gremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 hat beschlossen, den gesamten Mannschaftsspielbetrieb der Spielzeit 2020/21 wegen der anhaltenden Corona-Pandemie abzubrechen.

Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass die im November beschlossene Einfachrunde zu Ende gespielt werden kann. Aufgrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns und eines fehlenden klaren Stufenplanes der Bundes- und Landesregierung, ab wann Lockerungen für den Hallensport möglich sind, sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen. Insbesondere wegen der ungeklärten Hallenöffnungen und der geringen Anzahl an Terminen (auch bedingt durch die Osterferien) für den Mannschaftsspielbetrieb bis Ende Mai 2021 (31.05. letzter Wechseltermin) halten wir eine fristgemäße Beendigung des Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es in dem einen oder anderen Ort, der einen oder anderen Stadt nach Ostern evtl. möglich sein wird, den Tischtennis-Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Ein flächendeckender Wettkampf- und Trainingsbetrieb in ganz Sachsen, selbst in den Bezirken und innerhalb der einzelnen Kreise wird aber nicht möglich sein und würde dazu führen, dass kein fairer Auf- und Abstiegskampf gewähr- leistet werden kann.

Auch die auf der Internetseite des Deutschen Tischtennis-Bundes weiteren genannten Gründe für den Abbruch des Spielbetriebes der Bundesspiel- klassen (außer 1. Bundesliga) waren für uns wichtig bei der Entscheidungs- findung. Nach wie vor hat der Schutz der Gesundheit aller Aktiven und Offiziellen absolute Priorität. In zahlreichen Gesprächen mit SportlerInnen unseres Verbandes sind diese Sorgen deutlich geworden.

Punktspielbetrieb

  • Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des STTV (inkl. seiner BFV, KFV, SFV) mit sofortiger Wirkung abgebrochen (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 5). Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.
  • Die gleiche Entscheidung wurde für die Bundesspielklassen durch das Präsidium des DTTB getroffen. Zur DTTB-News-Meldung vom 16.02.2021 auf tischtennis.de!

Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere

  • Die lt. Terminplan festgelegten Einzel-, Mannschaftsmeisterschaften und Ranglistenturniere werden bis 31.03.2021 ausgesetzt.

Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021

  • Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen und des Nachwuchses in allen Spielklassen des STTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.
  • Es gibt durch den Beschluss zur Annulierung der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurück-gezogenen Mannschaften“.
  • In der Wahrnehmung bedeutet das, die Spielzeit 2020/2021 hat nicht stattgefunden!
  • Die Wertung der bisher absolvierten Spiele (trotz Annulierung der Spielzeit 2020/2021) bleibt gemäß WO E 3 für die LivePZ/TTR-Werte unberührt.
  • Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022.
  • Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reichte in der Vorrunde der Saison 2020/21 die Teilnahme an einem Punktspiel aus. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden. Das gilt also auch für die Saison 2021/22!
  • Die Bestimmungen zur Berechnung der LivePZ/TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der LivePZ/TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat. Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.

Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022

  • Für die Spielzeit 2021/2022 erhalten alle Mannschaften, die nach Abschluss der Vereinsmeldung und zum Start der Spielzeit 2020/2021 verbindlich in die Ligen-zusammenstellung eingeteilt worden waren, erneut das Startrecht in genau dieser Spielklasse. Mit der Vereinsmeldung kann von Mitte Mai bis 05. Juni 2021 – wie in den Vorjahren – dieses Startrecht wahrgenommen werden, es kann auch ein Spielklassenverzicht (Rückzug) oder eine Bereitschaft zum Spielen in der nächsthöheren Spielklasse gemeldet werden.
  • Sollte nach der Vereinsmeldung und der daraus resultierenden Ligeneinteilung 2021/2022 in einer Spielklasse die Sollstärke von (einer) Gruppe/n noch nicht erreicht worden sein, wird gemäß den einschlägigen Vorschriften der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, die in der Ligenzusammenstellung der Spielzeit 2020/2021 in der Spielklasse direkt unterhalb verbindlich eingeteilt worden sind. Dies gilt auch für Mannschaften, die in der Spielzeit 2019/2020 durch Zurückziehen oder Streichen zur Saison 2020/2021 in diese Spielklasse eingeteilt worden sind.
  • Bei der Auffüllreihenfolge gilt für die Ligeneinteilung 2021/2022 grundsätzlich die Wettspielordnung. Allerdings werden wegen der speziellen Umstände zunächst alle Mannschaften mit Auffüllwunsch berücksichtigt, die während der Vereinsmeldung zur Spielzeit 2020/2021 einen Spielklassenverzicht vorgenommen hatten. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Spielklassenzugehörigkeit und Platzierung der Spielzeit 2019/2020 berücksichtigt.
  • Grundlage für die Auffüllregelung ist die Platzierung in der Spielzeit 2019/2020, wobei wegen des Abbruchs der Spielzeit im STTV auch die in WO M 3.3.1 vorgesehene Quotientenregelung Anwendung findet.

Thomas Neubert
Präsident des STTV

| Hans-Jürgen Geipel | Allgemein

In TT-Live sind alle Herrenmannschaften des Kreises für die Rückrunde auf "Aufstellung in Planung" gestellt. Bis zum 20.12.2020 haben nun alle Vereine ihre jeweiligen Aufstellungen einzugeben!

| Alexander Brömmer - STTV Vizepräsident Erwachsenensport | Allgemein

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

1. Der Punktspielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des STTV (ein- schließlich seiner Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände) wird bis zum 31.12.2020 unterbrochen.

2. Alle bisher nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe der Vorrunde werden gestrichen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins gemeinsam in einer Gruppe und wurden bereits beide Spiele gegeneinander absolviert, wird das zuletzt gespielte Punktspiel gelöscht.

3. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 31.12.2020 gilt nur für den Punktspielbetrieb. Nachwuchs-Landeseinzelmeisterschaften, Ranglistenspiele und Pokalwettbewerbe sollen nach Möglichkeit ab dem 01.12.2020 wieder durchgeführt oder nachgeholt werden. Die Entscheidungen dazu werden von den Vorständen des STTV, der Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände zu gegebener Zeit getroffen.

4. Auf die Neuerteilung von RES-Vermerken im Dezember wird verzichtet.

5. Die Saison 2020/21 wird ab Januar 2021 fortgesetzt. Hierfür werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde heran- gezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3).

Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Januar 2021 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschaftskämpfe ab Januar 2021 sind seit August 2020 bekannt.

Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1). Dem STTV, den Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen und ggf. auch Spieltermine anzupassen. Diese Entscheidung trifft die jeweilige zuständige Spielkommission.

6. Sofern mit einem halbjährlichen Auf- und Abstieg geplant wurde, darf die Zusammenstellung der Gruppen für die Rückrunde auf der Grundlage des Tabellenstandes vom 01.11.2020 erfolgen.

7. Die nächste Mannschaftsmeldung (entsprechend WO H 2) beginnt plan- mäßig im Dezember 2020 entsprechend der terminlichen Festlegungen des STTV, der BFV, SFV und KFV. Diese Meldungen gelten dann für alle Mannschaftskämpfe ab Januar 2021.

8. Für den Zeitraum 01.01.-30.06.2021 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen: WO G 2: "Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich."

Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2020/21 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen im Zeitraum 01.01. - 30.06.2021 noch einmal zunimmt, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben. Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen im Zeitraum 01.01.-30.06.2021 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine Spielvorverlegung handelt. Änderungen innerhalb der gleiche Woche und uhrzeitliche Änderungen solcher Spiele sind möglich, außer in der letzten Punktspielwoche

9. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.

Spenden

Der KFV freut sich über Spenden und veröffentlicht auf Wunsch den Name Ihrer Firma auf der Homepage.

Spenden bitte an das Spendenkonto der Ostsächsischen Sparkasse: IBAN: DE63 8505 0300 0221 141219


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