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Allgemeine Neuigkeiten

| Alexander Brömmer - STTV Vizepräsident Erwachsenensport | Allgemein

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

1. Der Punktspielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des STTV (ein- schließlich seiner Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände) wird bis zum 31.12.2020 unterbrochen.

2. Alle bisher nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe der Vorrunde werden gestrichen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins gemeinsam in einer Gruppe und wurden bereits beide Spiele gegeneinander absolviert, wird das zuletzt gespielte Punktspiel gelöscht.

3. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 31.12.2020 gilt nur für den Punktspielbetrieb. Nachwuchs-Landeseinzelmeisterschaften, Ranglistenspiele und Pokalwettbewerbe sollen nach Möglichkeit ab dem 01.12.2020 wieder durchgeführt oder nachgeholt werden. Die Entscheidungen dazu werden von den Vorständen des STTV, der Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände zu gegebener Zeit getroffen.

4. Auf die Neuerteilung von RES-Vermerken im Dezember wird verzichtet.

5. Die Saison 2020/21 wird ab Januar 2021 fortgesetzt. Hierfür werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde heran- gezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3).

Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Januar 2021 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschaftskämpfe ab Januar 2021 sind seit August 2020 bekannt.

Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1). Dem STTV, den Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen und ggf. auch Spieltermine anzupassen. Diese Entscheidung trifft die jeweilige zuständige Spielkommission.

6. Sofern mit einem halbjährlichen Auf- und Abstieg geplant wurde, darf die Zusammenstellung der Gruppen für die Rückrunde auf der Grundlage des Tabellenstandes vom 01.11.2020 erfolgen.

7. Die nächste Mannschaftsmeldung (entsprechend WO H 2) beginnt plan- mäßig im Dezember 2020 entsprechend der terminlichen Festlegungen des STTV, der BFV, SFV und KFV. Diese Meldungen gelten dann für alle Mannschaftskämpfe ab Januar 2021.

8. Für den Zeitraum 01.01.-30.06.2021 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen: WO G 2: "Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich."

Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2020/21 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen im Zeitraum 01.01. - 30.06.2021 noch einmal zunimmt, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben. Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen im Zeitraum 01.01.-30.06.2021 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine Spielvorverlegung handelt. Änderungen innerhalb der gleiche Woche und uhrzeitliche Änderungen solcher Spiele sind möglich, außer in der letzten Punktspielwoche

9. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.

| Administrator | Allgemein

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie wird der gesamte Spielbetrieb im Kreisfachverband Bautzen ab dem 02.11.2020 für mindestens einen Monat unterbrochen.

| Administrator | Allgemein

Der Vorstand des STTV hat auf der gestrigen Tagung erweiterte Festlegungen für offizielle Spielverlegungen aufgrund der Covid-19-Pandemie getroffen. Diese sind diesem Dokument zu entnehmen.

Außerdem wurde beschlosssen, die STTV-Vereine bei der Beitragsstellung für den Zeitraum 01.01 - 30.06.2020 um ca. 30.000 Euro zu entlasten. Diese Entlastung war möglich, da es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu erheblichen Minderausgaben im Zeitraum März - Juni 2020 im Wettkampf- betrieb auf STTV-, Bezirks- und DTTB-Ebene gekommen ist. Der Beitrag für Spielberechtigte wird für den o.g. Zeitraum von 8,00 € auf 5,00 € und für Jugendliche von 3,00 € auf 1,50 € verringert.

| Rico Wolf | Allgemein

Liebe Sportfreunde,

die neue Saison hat begonnen und wie jedes Jahr möchte ich die Spieljahresrechnungen an Euch versenden.
Da aus gegebenen Anlass im diesem Jahr keine Hauptversammlung erfolgte, gab es natürlich auch keine Unterrichtung unserer Finanzlage an Euch. Die Konten und Kasse wurden wie jedes Jahr von Wolfram und Carsten geprüft. Den Prüfbericht findet Ihr hier. Die Beitragssätze werden analog zu 2019 unverändert sein.

Allen Mitgliedern des KFV Bautzen eine erfolgreiche Saison und bleibt gesund!

| Administrator | Allgemein

Als Zulassung für die C-Lizenzausbildung wird ab 2021 die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang „StarTTer“ verpflichtend. Dieser bildet damit den Einstieg in die Trainerkarriere. Der bisher notwendige Grundlehrgang der Stadt- und Kreissportbünde ist somit keine Voraussetzung mehr für die Erteilung einer TT-Lizenz. Künftig soll es vor jeder C-Lizenzausbildung zwei Termine für den StarTTer geben.

Die C-Lizenztermine für 2021 werden voraussichtlich im Dezember 2020 veröffentlicht.

Zur Ausschreibung

| Thomas Neubert (STTV) | Allgemein

Die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung und die am 18. Juli 2020 in Kraft getretene Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus – Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vom 14. Juli 2020, hat für den TT-Sport einige Lockerungen zur Folge.

Mit der aktuellen Verordnung werden Sportwettkämpfe mit Publikum wieder gestattet. Als Höchstgrenze sind 1.000 Besucher gestattet. Ab dem 1.9.2020 sollen Sportwettkämpfe mit mehr Besuchern zulässig sein, wenn „eine daten-schutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung nach § 7 Absatz 1 Satz 4 bis 7 [SächsCoronaSchVO] möglich ist und die Hygieneregelungen eingehalten werden.“

Für Sportwettkämpfe mit Publikum ist ein Hygienekonzept zu erstellen, dass von der kommunalen Behörde zu genehmigen ist (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 SächsCoronaSchVO). Ausgenommen von der Genehmigungspflicht für das zu erstellende Hygienekonzept sind Sportwettkämpfe mit Publikum im Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen.

Spezielle Hygieneregeln für Sportwettkämpfe mit Publikum sind in Abschnitt II. Nr. 10 der Allgemeinverfügung Hygiene geregelt.

Aber von besonderem Interesse dürfte für unsere Vereine die Freigabe für das Sportausüben mit körperlichem Kontakt sein. Denn damit ist auch wieder das Doppelspiel im Tischtennis unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen erlaubt.

Bei Wettkämpfen, aber auch im Training sind die nachfolgenden Punkte im Einzel- und Doppelspielbetrieb besonders zu beachten:

  • Das Abklatschen, Umarmungen etc. sind zu unterlassen
  • Sehr enge bzw. extrem kontaktnahe Absprachen mit dem Betreuer/Trainer z.B. vor dem Spiel und dem Doppelpartner z.B. vor dem Aufschlag sind zu unterlassen
  • Jeder Spieler verwendet sein eigenes Handtuch, wobei die Ablage der beiden Handtücher der Doppelpartner getrennt auf der rechten und linken Seite am Tischgestell oder in verschiedene Behälter erfolgen sollen
  • Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn
  • Nach jedem einzelnen Spiel wird eine Reinigung der Tischoberfläche und des Balles empfohlen

Weiterhin gelten während des gesamten Wettkampfes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

An dieser Stelle möchten wir zudem noch mal darauf hinweisen, dass neben der Verordnung des Landes Sachsen stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen sind.

Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Festlegungen vor, sollten wichtige Punkte fehlen oder es wieder zu einer Verschärfung der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung und/oder der Allgemeinverfügung kommen.

Sport frei und bleibt gesund
Thomas Neubert
Präsident

| Jens-Peter Meyer | Allgemein

Aufgrund der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 planen wir derzeit keine Jahresmitgliederversammlung bis einschl. 31.08.2020. Die weitere Vorgehensweise wird in Abhängigkeit mit den Amtlichen Bekanntmachungen des Freistaat Sachsen erfolgen.

Sportliche Grüße
Vorstand KFV TT Bautzen

| Administrator | Allgemein

Der TTC Neukirch und der Kreisverband Bautzen trauern um Rainer Döring, der am 10.04.2020 im Alter von 79 Jahren nach langer schwerer Krankheit verstorben ist.

Rainer spielte bereits 1964 bis zu seinem damaligen beruflichen Weggang Tischtennis in Neukirch.

2000 kehrte Rainer nach Neukirch zurück und schloss sich dem TTC Neukirch an. Gleichzeitig übernahm er auch Verantwortung als zweiter Vorsitzender des TTC Neukirch. Von 2000 bis 2014 spielte Rainer in der Herren-Mannschaft im Kreismaßstab. Auch als Verbands-Schiedsrichter war Rainer sowohl im eigenen Verein, wie auch bei vielen Turnieren in Ostsachsen immer zuverlässig zur Stelle. Nach dem alters- und gesundheitsbedingten Rücktritt des Vorsitzenden Hans Berthold übernahm Rainer dessen Aufgaben und führte diese bis 2015 fort.

Wir werden Rainer stets in unserer Erinnerung behalten und den Tischtennissport auch in seinem Sinne fortführen.

TTC Neukirch | Kreisfachverband Bautzen e.V.

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