Die Sektion Tischtennis der SG Ullersdorf trauert um sein viel zu früh verstorbenes Mitglied
Du warst ein vorbildlicher Sportler, ein echter Motivator und ein wahrer Freund, der immer für alle da war. Die gemeinsame, sportliche Zeit bleibt untrennbar mit Deinem Namen verbunden. Wir werden Dich und Deine Einzigartigkeit sehr vermissen.
Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie.
In stillem Gedenken - Deine Ullersdorfer Sportfreunde
Wird im Freistaat Sachsen die Vorwarnstufe bekanntgegeben, gelten die entsprechenden Regelungen im gesamten Freistaat Sachsen.
Wird der 7-Tage Inzidenzwert von 35 des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt an 5 Tagen in Folge überschritten, dürfen in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt ab dem übernächsten Tag an Punkt- und Pokalspielen oder Wettkämpfen des STTV nur noch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen teilnehmen.
1. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Teilnahme an Punkt- oder Pokalspielen und Wettkämpfen des STTV die Verpflichtung der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam diese Nachweise. Wird ein Verstoß festgestellt, ist dieser unmittelbar auf dem Spielprotokoll zu vermerken. Wird dieser Spieler zum Punktspiel trotzdem eingesetzt bzw. auf dem Spielprotokoll eingetragen, gilt er nicht einsatzberechtigter Spieler bzw. falsch eingetragener Spieler und der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft dieses Spielers als verloren gewertet. WSO des STTV E 3.2. Vor allen anderen Wettkämpfen überprüft der gastgebende Verein oder die Turnierleitung diese Nachweise. Diese Nachweise sind ebenfalls von den Trainern und Betreuern und allen weiteren anwesenden Personen der Sporthalle zu erbringen. Für diese Kontrolle ist der jeweilige gastgebende Verein verantwortlich.
2. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erbracht und bestätigt wurde.
3. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. noch nicht eingeschult sind,benötigen keinen gesonderten Nachweis. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kitaverordnung unterliegen.
4. Kommt die 3G-Regel zur Anwendung, ist der Zutritt zur Sportstätte nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Erfüllt eine Person diese Anforderungen nicht, sollte der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der Person den Zutritt verweigern.
5. Die entsprechenden Dokumente (Impfnachweis, Genesenenbestätigung, negatives Testergebnis) sind bei jedem Wettkampf mitzuführen und bei Nachfrage vorzuzeigen. Beim Impfzertifikat empfiehlt sich die Verwendung der Corona-Warn-App, oder „CovPass“ App. Beide App-Varianten bieten einen digitalen Impfnachweis an, nachdem das individuelle Impfzertifikat in der App hinterlegt wurde.
6. Falls erforderlich, müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.
7. Bis zum 31.12.2021 erhebt der STTV bei Nichtantreten zu Punkt- oder Pokalspielen keine Ordnungsstrafen, wenn die gegnerische Mannschaft und der Spielleiter mindestens 48 Stunden vorher informiert wurden.
Auch die Ordnungsstrafen für unvollständiges Antreten werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt.
8. Die Stadt- und Kreisverbände können von diesen Festlegungen abweichen. In diesem Fall müssen die Vereine über die abweichenden Festlegungen informiert werden.
Ende Juli 2021 beging unser Sportsfreund Hans-Jürgen Geipel seinen 70. Geburtstag. Dazu gratulierten ihm der Vorsitzende des Kreisfachverband Tischtennis Bautzen, Jens-Peter Meyer und das Mitglied des KFV-Vorstandes, Wolfram Hauswald recht herzlich. Dabei erfolgte die Auszeichnung mit dem Goldenen Tischtennis-Schläger seitens des Sächsischen Tischtennis-Verbandes.
Hans-Jürgen Geipel ist seit 1980 Abteilungsleiter beim SV Post Germania Bautzen ( bzw. vorher Post Bautzen ). Dort ist er auch seit Ende der 70-iger Jahre für den Schüler- und Jugendbereich verantwortlich. Im KFV Bautzen ist Hans-Jürgen Geipel als Sportwart für den allgemeinen Spielbetrieb verantwortlich. Gleichzeitig hat er noch die Aufgaben des Seniorenwartes und die eines Spielleiters übernommen.
Wir wünschen Sportfreund Hans-Jürgen Geipel weiterhin alles Gute sowie Gesundheit für seine weitere Tätigkeit im Tischtennis-Sport im KFV Bautzen.
Am 19.05.2021 verstarb plötzlich und unerwartet im Alter von 69 Jahren das Mitglied unserer Sektion Tischtennis der SG Wiednitz-Heide e.V.
Das Präsidium des Sächsischen Tischtennis-Verbandes als Entscheidungs- gremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 hat beschlossen, den gesamten Mannschaftsspielbetrieb der Spielzeit 2020/21 wegen der anhaltenden Corona-Pandemie abzubrechen.
Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass die im November beschlossene Einfachrunde zu Ende gespielt werden kann. Aufgrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns und eines fehlenden klaren Stufenplanes der Bundes- und Landesregierung, ab wann Lockerungen für den Hallensport möglich sind, sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen. Insbesondere wegen der ungeklärten Hallenöffnungen und der geringen Anzahl an Terminen (auch bedingt durch die Osterferien) für den Mannschaftsspielbetrieb bis Ende Mai 2021 (31.05. letzter Wechseltermin) halten wir eine fristgemäße Beendigung des Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es in dem einen oder anderen Ort, der einen oder anderen Stadt nach Ostern evtl. möglich sein wird, den Tischtennis-Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Ein flächendeckender Wettkampf- und Trainingsbetrieb in ganz Sachsen, selbst in den Bezirken und innerhalb der einzelnen Kreise wird aber nicht möglich sein und würde dazu führen, dass kein fairer Auf- und Abstiegskampf gewähr- leistet werden kann.
Auch die auf der Internetseite des Deutschen Tischtennis-Bundes weiteren genannten Gründe für den Abbruch des Spielbetriebes der Bundesspiel- klassen (außer 1. Bundesliga) waren für uns wichtig bei der Entscheidungs- findung. Nach wie vor hat der Schutz der Gesundheit aller Aktiven und Offiziellen absolute Priorität. In zahlreichen Gesprächen mit SportlerInnen unseres Verbandes sind diese Sorgen deutlich geworden.
Thomas Neubert
Präsident des STTV
In TT-Live sind alle Herrenmannschaften des Kreises für die Rückrunde auf "Aufstellung in Planung" gestellt. Bis zum 20.12.2020 haben nun alle Vereine ihre jeweiligen Aufstellungen einzugeben!
Der KFV freut sich über Spenden und veröffentlicht auf Wunsch den Name Ihrer Firma auf der Homepage.
Spenden bitte an das Spendenkonto der Ostsächsischen Sparkasse: IBAN: DE63 8505 0300 0221 141219